Entscheidung des Richters eingelangt

[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ hundred_percent_height=“no“ hundred_percent_height_scroll=“no“ hundred_percent_height_center_content=“yes“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ margin_top=““ margin_bottom=““ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“1_1″ spacing=““ center_content=“no“ link=““ target=“_self“ min_height=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“left top“ background_repeat=“no-repeat“ hover_type=“none“ border_size=“0″ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ dimension_margin=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_text]

Wir warten weiter auf Anerkennung

[/fusion_text][fusion_text]

Nach vier Jahren Verfahrensdauer wurde uns erneut der Erwerb der Rechtspersönlichkeit der religiösen Bekenntnisgemeinschaft versagt.

[/fusion_text][fusion_text]

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach langen Verhandlungen entschieden, unsere Beschwerde gegen den Bescheid des Kultusamts zurückzuweisen. Unser Oberster Maccherone Philip Sager ist von der Justiz enttäuscht.

Richter Thomas Marth hat seine Entscheidung auf 18 Seiten ausführlich dargelegt. Er sieht die Voraussetzungen für eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft der Pastafaris in Österreich zur Zeit als noch nicht gegeben.

Die formalen gesetzlichen Kriterien werden von uns freilich erfüllt. Die Gemeinschaft zählt mit knapp 700 Mitgliedern weit mehr als die geforderten 300 Mitglieder. Eine entsprechende religiöse Lehre liegt vor. Die vom Kultusamt ursprünglich eingewendeten Gründe (fehlende Ernsthaftigkeit, Bezeichnung als “Kirche”) und Zweifel, dass die Gemeinschaft gar nicht 300 Mitglieder zähle, wurden vom Bundesverwaltungsgericht somit regelrecht zerpflückt.

Mit der Zurückweisung zog sich das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen auf folgende Begründung zurück:

[/fusion_text][fusion_text]

“Es haben mehr als 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich den “Antrag auf Aufnahme die religiöse Bekenntnisgemeinschaft ‘Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters’ gezeichnet oder auf eine andere Art den ‘Beitritt’ erklärt, aber es mangelt der “Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters” an einer hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben, d. h. zumindest an den gemeinsamen Gottesdiensten teilnehmen und sich der Vermittlung der religiösen Pflichten der Mitglieder unterziehen oder unterzogen haben.”

[/fusion_text][fusion_text]

Die Tatsache, dass wir uns anders, vor allem virtueller organisieren und religiös ausdrücken als traditionelle Religionen, blieb in der Beweiswürdigung leider unberücksichtigt.

Der erneute Rückschlag in dem langen Verfahren lässt uns aber nicht verzagen. OM Philip Sager sieht den weiteren Weg trotzdem positiv: “Der Richter hat eine Revision zugelassen, diesen Weg gehen wir natürlich. Wir sehen uns hier immer noch unfair behandelt. Das Kultusamt sollte einer jungen Religionsgemeinschaft eigentlich auf ihrem Weg zu den rechtlichen Privilegien Hilfe und Unterstützung geben, aber außer Obstruktion war von dieser Behörde nichts zu erwarten. Immerhin ist jetzt auch festgestellt, dass das Kultusamt mit ihren Begründungen völlig falsch gelegen ist. Wir kämpfen weiter für unser Recht auf Anerkennung – bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“

[/fusion_text][fusion_text]

Da uns alleine das Einreichen der Revision Sage und Schreibe 240 EUR kostet, sind wir für jede Hilfe sehr dankbar. Wer uns unterstützen möchte, die Kontodaten sind unverändert:

IBAN AT38 2011 1826 9136 0700
Pastafarischer Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich

Wir halten euch über die weitere Vorgehensweise wie gewohnt auf dem Laufenden.

[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
12 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Fastspender
Fastspender
6 Jahre zuvor

Vollständige Kontodaten wären nützlich, wenn man spenden haben möchte…

Fastspender
Fastspender
6 Jahre zuvor

Also vielleicht hab ich ja Augenklappen auf beiden Augen und bin prinzipiell ein Nudelaug…? Aber ich sehe als kontodaten nur „IBAN AT38“. Das scheinen mir ein paar stellen zuwenig für einen Iban.

Fastspender
Fastspender
6 Jahre zuvor

Nevermind, gerade erst erkannt: Restliche stellen sind in weißer schrift…

Pirrrat Fabio
Pirrrat Fabio
6 Jahre zuvor

Zur Unterstützung grad zumindest ein bisschen was überwiesen :)

Markus
Markus
6 Jahre zuvor

Wenn das BVG mit einem fehlenden Gemeinschaftsleben argumentiert, Pastafaris jedoch dezentral organisiert sind, wäre es vielleicht eine Idee wert Online-Treffen und Online-Messen in bestimmten Channels zu organisieren. Und wenn es nur ein Twitchstream einer Nudelmesse ist, mit ausreichend Teilnehmern und regelmäßigen Abständen, sollte dies doch als Nachweis genügen!?
Wünsche euch weiterhin viel Glück im Kampf gegen unsere Bürokratie. ARRR!

Matthias Bertsch
Matthias Bertsch
6 Jahre zuvor

Gibt es Ideen für Treffen ?
z.B. eine Nudelmesse müsste es doch wo geben ?
Wie interpretieren Juristen „hinreichend organisiert ..“?
Bitte weiter kreativ bleiben.

Gibt es schon eine vertonten Pastafari Psalm zum mitsingen ?

Hannes
Hannes
6 Jahre zuvor

Hab auch eine kleine Spende hinterlassen.
Mein Führerschein wird übrigens gerade mit Piratehut am Kopf beantragt.
Lasst uns gemeinsam für Erfolg beten!

Rogernot
Rogernot
6 Jahre zuvor

Zum Thema Kirchenmusik: Eine CD mit Kirchenliedern gibt es bei unseren deutschen Brüdern und Schwestern um wohlfeile € 5,- bzw. 6,66 zu erwerben:

http://www.denkladen.de/product_info.php?products_id=1996

und hier kann man die CD direkt bei der Kirche zu bestellen:

http://www.pastafari.eu/index.php?kategorie=13&bestellen=true

Das Werk könnte uns begleiten, bis wir unsere eigenen Choräle vertont haben.

Und ja, ich habe die CD gekauft, 13 erleuchtende, hochspirituelle Lieder haben mich begeistert.
Und nein, ich bekomme keine Provision. ;-)

12
0
Wir würden gerne deine Meinung dazu lesen!x