Pastafaris bringen Beschwerde beim EGMR ein

Pressemitteilung:

Pastafaris bringen Beschwerde beim EGMR ein

Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters soll Rechtspersönlichkeit der religiösen Bekenntnisgemeinschaft erwerben

 

(Wien/Strasbourg – 22.11.2019) Die österreichischen Gerichte haben entschieden: der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (KdFSM) wurde der Erwerb der Rechtspersönlichkeit einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft nach einem über fünf Jahre dauernden Verfahren verwehrt – und das, obwohl sämtliche der im “Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften” gestellten Bedingungen erfüllt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorliegen einer Religion zweifelsfrei festgestellt, zog sich in seinem abweisenden Erkenntnis aber auf den Standpunkt zurück, dass keine ausreichend “organisierte Gemeinschaft” der weit über 300 beglaubigten Mitglieder vorläge. Außerdem “stellten der im Wesentlichen im alltäglichen Rahmen stattfindende Verzehr von Teigwaren und das ‘Transzendieren’ von Bier – mangels spezieller religiöser Bezugspunkte – keinen Ritus dar.” 

Dass der Verzehr von Teigplättchen und alkoholischen Getränken in anderen Religionen anstandslos als Ritus gewertet wird, bei der Pastafarischen Transsubstantiation aber keine “religiösen Bezugspunkte” ausgemacht werden konnten, darf neben etlichen Kritikpunkten am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Behördenwillkür eingestuft werden. Auch dass sich die Mitglieder vorwiegend über soziale Medien organisieren und sich über ihren Glauben austauschen wurde vom Gericht nicht gewürdigt.

Das Oberhaupt der KdFSM, der Oberste Maccherone Philip Sager, sieht weitere Widersprüche zur Faktenlage: “Tatsächlich sind in Österreich über 800 erwachsene Personen als Pastafari bei der KdFSM registriert und haben mit Meldeadresse und Unterschrift die Zugehörigkeit zu unserer Religionsgemeinschaft bestätigt. Es finden regelmäßige Treffen statt, in Wien und auch in den Bundesländern. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier offensichtlich den Begriff von ‘Gemeinschaft’ neu gedeutet.” 

Die nachfolgende Beschwerde beim VfGH endete für die Pastafaris fruchtlos. Auch die Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde zurückgewiesen.
Somit bleibt der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters nur mehr der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Rechtsanwalt Wolfgang Renzl vertritt die KdFSM seit Beginn des Verfahrens: “Die Behörde geht – in einem von einer christlichen Kultur geprägten Rechtsverständnis – davon aus, dass eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn sich die Gläubigen regelmäßig treffen und gemeinsame Gottesdienste abhalten. Durch dieses ‘christliche’ Rechtsverständnis wird in die Religions- und Vereinigungsfreiheit aller gläubigen Pastafaris eingegriffen.”

Die Beschwerde wurde heute am Freitag fristgerecht in Strasbourg eingebracht. Niko Alm, der Obmann des Pastafarischen Vereins zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster, ist optimistisch: “Die EU und die Republik Österreich werden früher oder später dafür Sorge tragen müssen, dass gegenüber Religionen und Weltanschauungen Äquidistanz herrscht und der Zugang zu den vorgesehenen Organisationsformen allen gleichermaßen offen steht.”

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Bruder Spaghettus
4 Jahre zuvor

Ich wünsche euch mehr Erfolg als wir es hatten und hoffe, denen fällt nicht wieder etwas ein, um die Klage einfach nicht anzunehmen. Irgendwann müsste doch mal einer von uns dort auch was erreichen.

Über die Formulieung, die ich auf vienna.at gelesen habe, war ich aber etwas erstaunt: .“Diese Rechte werden durch die Verweigerung der Erlangung der Rechtspersönlichkeit verletzt“, heißt es. Die Gründung von religiösen Gemeinschaften wäre für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft aber „unverzichtbar“….. „

Marcus Hirt
Marcus Hirt
4 Jahre zuvor

This is pure discrimination. How can the Austrian authorities claim to be inclusive of all religions when some are so obviously discriminated against? Shame on you Austria. Worldwide we are numbering in the millions, and I would be quite surprised if the pastafaris in Austria didn’t number in the thousands.

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