~ Stellinus‘ Gemeindebriefe ~ No.28 ~ Betreff: Kirchenasyl durch Pastafari?

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Absender: Schwester.Bucatini@Pastafarische­-Kirche-­Melsungen.de
Empfänger: FAQ-Stellinus<Arrgh>FAQ-FSM.de

Betreff: Kirchenasyl durch Pastafari?

Arrgh liebe Filibuster!

In den letzten Wochen sind uns in den Medien mehrfach Berichte über Verfolgte (staatlich verfolgte Menschen aus vielen Ländern, welche ab­geschoben werden sollten) aufgefallen. Von diversen Religonen wurden dabei immer wieder „Kirchenasyle“ gewährt, also Schutz vor staatlicher Verfolgung/Abschiebung.

Nun haben wir selbst ja wenig eigene Kirchengebäude, aber die Zahl steigt unaufhaltsam an. Daher nun unsere Frage: Können wir ebenfalls Kirchenasyl gewähren? Eventuell auch ohne eigene Kirche?

RAmen,
Eure Schwester Bucatini

Antwort von FAQ@FSM-FAQ.de

Hallo liebe Melsunger Pastafari!

Sehen wir uns mal auf Wikipedia an, um was es eigentlich beim Kirchenasyl geht:

Juristisch ist es kein Unterschied, ob ein Mensch in einer Kirche, bei einer anderen Institution oder in einem Privathaushalt Zuflucht sucht. Es gelten die üblichen Regeln wie Hausrecht, aber es gibt keine Sonderrechte für Kirchen.

Die Kirchenasylaktivisten in Deutschland beanspruchen jedoch gar keine Rechtsfreiheit für sich, sondern wollen durch ihr Verhalten den Schutzbestimmungen des Art. 16a GG (Grundgesetz) und verschiedener Regelungen des Asylverfahrensgesetzes (heutige Bezeichnung: Asylgesetz) und des Aufenthaltsgesetzes zur Geltung verhelfen. Sie rechtfertigen ihr Handeln vor allem mit Art. 4 GG.

Kirchenasyl hatte seit der Einführung der Härtefallkommissionen an praktischer Bedeutung verloren. In den Härtefallkommissionen aller deutschen Bundesländer haben Vertreter der großen Landeskirchen Sitz und Stimme und können kirchliche Gesichtspunkte in die Beratung über ein Aufenthaltsrecht einbringen.

Der Ursprung des Kirchenasyls ist im „Heiligtumsasyl“ zu sehen, welches wahrscheinlich zu den ersten kulturellen Errungenschaften der Menschheit gehörte und Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden hat. Das Heiligtumsasyl war an Tempel, sakrale Gegenstände oder tabuisierte Personen gebunden, in deren heiliger Sphäre die Schutzsuchenden der Gottheit unterstanden und deshalb vor den Nachstellungen ihrer Verfolger sicher waren. Kam es dennoch zur Verletzung eines solchen Asyls, so war dies gesetzwidrig und galt als Frevel, der göttliche und oft auch weltliche Strafen nach sich zog.

Wir sehen also, das früher das Asyl dem Verfolgten in einer bedrohlichen Situation als letzte Rettung diente. Das derzeit übliche Kirchenasyl hingegen dient als gesellschaftliche Instanz um auf Behörden einzuwirken, ihre Entscheidungen nochmals zu prüfen.

Das BaMF scheint dies durchaus zu befürworten:

Die beiden großen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbarten 2015 eine Vorgehensweise, die es Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften auch weiterhin ermöglicht, im Rahmen von Kirchenasyl Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vortragen zu können.

Hier zeigen sich zwei Punkte, die wir betrachten sollten.
Erstens, warum sind nur die beiden großen Kirchen vom BaMF als Partner zur Besprechung der Vorgehensweise akzeptiert worden? So groß sind die Kirchen nun auch nicht mehr (weniger als 50 % der Deutschen sind gläubige Christen) und es gibt ja noch eine ganze Reihe weiterer christlicher Sekten in Deutschland, ganz zu schweigen von Mormonen, Juden, Orthodoxen, Jedi uvam.

Zweitens, warum sind die nichtreligösen Weltanschauungen nicht beteiligt worden und warum sollen nur „kirchliche Gesichtspunkte“ berücksichtigt werden?

Beim Kirchenasyl, nennen wir es doch Wertneutral um in „Bürgerschaftsasyl“, sind doch Fragen die unsere menschengemachten Gesetze und deren Ausführung durch die Behörden betroffen. Das Bürgerschaftsasyl soll doch eventuell fehlerhafte oder übereilte Handlungen der Exekutive als Gegenpol erneut zur Diskussion in den Behörden bringen. Hier müssen alle Bürger, gleich welcher Weltanschauung oder Religion, und nicht nur die kleine Teilgruppe der religiösen Bürger beteiligt werden. Der Staat muss daher mit allen Weltanschauungen und allen Religionen ein entsprechendes Verfahren ausarbeiten, an dem sich alle Bürger und nicht nur religiöse Bürger beteiligen können.

Solange kein solches Verfahren für das Bürgerschaftsasyl eingeführt ist, können wir Pastafari als Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters bei Bedarf auch ein „Kirchenasyl“ gewähren.

Entsprechende Hinweise zur Durchführung können dem Internet bzw. speziell auch den Links auf Wikipedia entnommen werden.

RAmen

Euer Bruder S.

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Bonafide
Bonafide
2 Jahre zuvor

RAmen

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