LVwG Wien: Keine Nudelsiebe auf Führerscheinen! Oder: Das Monster braucht euer Geld!

Dies ist die Fortsetzung meines ersten Artikels.

Die Verhandlung

Mitte November lud das Verwaltungsgericht Wien zu einer öffentlichen Verhandlung bezüglich meines Führerscheinfotos; ein Stück Religionsfreiheit, das uns meiner Meinung nach aufgrund der Menschenrechte zusteht. Gemeinsam mit meinem Anwalt und Niko Alm trat ich vor einen etwas ungeduldig wirkenden Richter, der im Trachtenjanker zur Verhandlung erschienen war. Das hatte zwar nicht für einen Befangenheitsantrag gereicht, sollte jedoch ein Omen für den weiteren Verlauf sein. Nachdem der Richter Niko spontan als Zeugen benannt hatte, wurden wir am kurzen Zügel gehalten und zum Thema ausführlich befragt. Als das Programm durch war, begann die bange Wartezeit, bis das Urteil schriftlich zugestellt werden würde. Mittlerweile ist es so weit.

Das Urteil

Der Richter wirft mir in seinem Schriftsatz unter anderem vor, dass ich das Sieb erst einmal in der Öffentlichkeit getragen habe. Meine Aussage, dass ich das Sieb auch auf nicht-staatlichen Ausweisen trage, wovon ich ihm auch einen vorgelegt hatte, war für seine Überlegungen offenbar nicht relevant, und ich bin gar nicht erst dazu gekommen, auszusagen, dass ich das Sieb auch auf Profilfotos in den sozialen Medien trage. Im Urteil wird auch explizit der Pastechismus zitiert, in dem eindeutig geschrieben steht, dass wir Pastafari nicht ständig mit Nudelsieb auf dem Kopf herumlaufen müssen, sondern es hauptsächlich für Fotos verwenden, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Auch das fand keinen Eingang in seine Erwägungen. Er stützt die Verweigerung meiner Rechte, die sich aus der Religionsfreiheit ergeben, auch auf das Argument, dass mein Lichtbild »im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung nicht üblich« sei. Für mich klingt das nach einem juristendeutschen Euphemismus für die Diskriminierung von religiösen Minderheiten. Ansonsten hat er auch die zweifelhafte Argumentation, die schon Hofrat Mag. Dr. W. brachte, wiedgekäut, nach der das Führerscheinfoto quasi heilig sei, und was ich mir bloß einbilde, es mit meinem Sieb zu entweihen, oder so. Auch die Passage über das Kreuz im Büro des Hofrat Mag. Dr. W. aus meinem letzten Artikel, den der Richer vor der Verhandlung gelesen hatte, war nicht erwähnenswert.

Des Weiteren behauptet er im Urteil, dass der Pastafarianismus lediglich eine Religionssatire sei. Er konnte mir allerdings nicht darlegen, wie er angesichts von Poe’s Law unterscheiden können will, was Satire ist und was nicht. Selbst wenn es wahr wäre, dass der Pastafarianismus ausschließlich Religionssatire ist, so kann er daraus noch immer nicht darauf schließen, dass ich persönlich die Angelegenheit ebenfalls nicht ernst nehme. Man denke dabei z.B. an die Flat-Earther-Bewegung, die im Grunde von Trollen ins Leben gerufen wurde, die ihre Argumente selbst nicht ernst gemeint haben. Das hat aber andere Flat-Earther nicht daran gehindert, an die Plattheit der Erde zu glauben, und diese mit brennender religiöser Inbrunst gegen jegliche Vernunft zu verteidigen.

Wie es weitergeht

Nachdem ich vor dem Verwaltungsgericht Wien gescheitert bin, steht jetzt der Gang zum VfGH an. Leider wird dort finanziell in einer anderen Liga gespielt, und so würden sich mit der Eingabe beim VfGH meine bisherigen Ausgaben im Laufe des Verfahrens auf einen Schlag verdoppeln. Um dieses Geld könnte der VfGH mein Ansinnen einfach ablehnen, oder wenn er es behandelt, so würden voraussichtlich durch Hin- und Herschieben des Verfahrens zwischen LVwG Wien und VfGH weitere Kosten entstehen.

An diesem Punkt müsste ich aufgeben, da mich das Verfahren ansonsten an den Bettelstab bringen würde. Ironischerweise könnte ich, wenn ich weniger Geld hätte, Verfahrenshilfe beantragen. Doch leider bin ich weder arm genug noch reich genug um mir meine Menschenrechte alleine leisten zu können.

Und da kommt ihr ins Spiel (hoffe ich zumindest). Der Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich war so nett, für mich eine Spendensammlung zu organisieren. Wenn wir genügend Geld zusammenbekommen, werde ich weiterkämpfen. Spenden, die über die benötigten Mittel für meinen Prozess hinausgehen, würden dem Verein für das Anerkennungsverfahren zugute kommen.

Die Spendensammlung hat leider eine gewisse Dringlichkeit, da die Frist, um Rechtsmittel gegen das Urteil des LVwG Wien einzulegen Ende Februar/Anfang März abläuft. Ich danke für eure kurzfristige Unterstützung, und möge das Monster seine Nudeligen Anhängsel über uns halten!

Hier geht’s zum Spendenaufruf!

EDIT: Bitte nicht mehr einzahlen, die Entscheidung ist bereits gefallen.

(Sobald ich das Urteil im Judikatur-Abschnit des RIS finden kann, wird hier ein Link auf das Urteil folgen)

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