Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich
Strategische Überlegungen zum neuen Vereinsnamen
Nachdem unser Verein nicht mehr, wie in der Generalversammlung beschlossen, »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« heißen darf, gab es viele unterhaltsame Vorschläge, wie wir uns denn nun in Zukunft nennen könnten, z.B. »Kirsche«, oder gar »Küche« des Fliegenden Spaghettimonsters. Sollten wir so etwas tun oder lieber doch nicht?
Was wir bedenken sollten
Zu diesem Zeitpunkt möchte ich dringend davon abraten, etwas derartiges zu unternehmen. Warum? Es steht nichts geringeres als unsere Identität auf dem Spiel, und damit auch unser Anschluss an die internationale Pastafarigemeinschaft. Und dieses hohe Gut sollten wir nur dann kompromittieren, wenn es gar nicht anders geht.
Außerdem können nicht ethisch korrekt behaupten, dass uns der Staat verbietet uns »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« zu nennen, wenn wir gleich in der ersten Reaktion überschießen und die »Kirche« rausschmeißen, ohne auch nur irgendwas anderes versucht zu haben.
Wenn wir den Namensbestandteil »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« beibehalten können, brauchen wir nicht unsere öffentlichen Auftritte (Facebook, die Website, Mitgliedskarten, etc.) umändern, lediglich im Impressum oder wo sonst der offizielle Wortlaut des Vereinsnamens notwendig ist, wären Änderungen notwendig.
In der Tat sollten wir auf das gelindeste Mittel zurückgreifen, das möglich ist, um dem vom Gericht beanstandeten Problem abzuhelfen.
Das Problem
Wie finden wir das gelindeste Mittel? Die reine Information »Wir dürfen nicht ›Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters‹ heißen«, wie sie hier kommuniziert wurde, ist dafür nicht ausreichend. Wir müssen wissen, WIESO wir als Verein nicht »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« heißen dürfen. Leider habe ich hier nur Informationen aus zweiter Hand vorliegen, aber die Antwort soll wie folgt lauten: Wir haben offenbar ein Problem mit §4 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002, der da lautet: »Der Name des Vereins […] darf nicht irreführend sein. Verwechslungen mit anderen […] Rechtsformen⁰ müssen ausgeschlossen sein«. Demnach würde die Bezeichnung »Kirche« eine Verwechslung mit jenen Rechtsformen, die durch das BekenntnisgemeinschaftenG geregelt sind, begünstigen. (Diesen letzten Argumentationsschritt kann ich persönlich nicht nachvollziehen, aber ich bin auch kein Anwalt.)
Mein Lösungsvorschlag
Wenn wir also das Gericht zufriedenstellen wollen, dann müssen wir lediglich eine Formulierung finden, die zwar »Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« enthält, aber außer Zweifel stellt, dass wir ein Verein sind und keine andere Rechtsform. In der einfachsten Variante, die mir dafür einfällt, hießen wir dann »Verein ›Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters‹«. Eine andere Möglichkeit wäre es, sich von der ARG (Atheistische Religionsgesellschaft) eine Scheibe abzuschneiden und eine Konstruktion in der Art »Förderverein für die (geplante) Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters« zu versuchen.
PS: Nach meiner Rechtsauffassung erfordert die Namensänderung des Vereins eine Generalversammlung. Bereits stattgefundene Abstimmungen außerhalb der Generalversammlung können also höchstens einen empfehlenden Charakter haben.
RAmen.
Wie wäre es mit: „Krew des Fliegenden Spaghettimonsters“ (KdFSM) oder ersatzweise mit „Crew des Fliegenden Spaghettimonsters“ oder „Krewche des Fliegenden Spaghettimonsters“ oder „Kirchencrew des Fliegenden Spaghettimonsters“?
#) Vorschlag 1:
KdFSM-eV
Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters – eingetragener Verein
Dann stünde Verein im Namen – als Anhängsel
##) Vorschlag 2:
KdFSM
Kirchegemeinschaft des Fliegenden Spaghettimonsters
Kirche wird als Wort erweitert und somit die Bedeutung geändert
Wie wäre es mit
– Vereinskirche des Fliegenden Spaghettimonsters
– KirchenVEREIN des Fliegenden Spaghettimonsters