Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich
Heiliger Führerschein
Gerne möchte ich euch heute meine Pastafari-Führerschein-Geschichte erzählen, die ich vor einigen Jahren im heiligen Land Tirol erlebt habe.
Mein Name ist Nadja und ich glaube an das Fliegende Spaghettimonster. Ich bin eine gute und gläubige Anhängerin der Kirche des FSM und trage sehr gerne meine religiöse Kopfbedeckung – ein wunderschön dekoriertes Nudelsieb! Eines Tages wollte ich mir nun auch so einen schönen pastafarianischen Führerschein im Scheckkartenformat zulegen, so wie meine Glaubensgenossen Niko Alm und Bruder Spaghettus. Aus diesem Grund füllte ich damals gleich den erforderlichen Antrag aus.
Damit man den Führerschein beantragen konnte, brauchte man zudem ein aktuelles Foto. Weiters schaute ich mir die aktuellen, führerscheinrechtlichen Bestimmungen an. (http://www.passbildkriterien.at/oesterreich_neu.html) Ich wusste also, dass Kopfbedeckungen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Ausnahme: Religiöse Gründe! Wunderbar! Da ich ja eine bekennende Pastafari-Anhängerin bin und aus religiösen Gründen gerne mein wunderschön dekoriertes Nudelsieb aufsetzte, durfte es natürlich auf dem Führerscheinfoto nicht fehlen!
Also fuhr ich mit meinem neuen Führerscheinfoto und mit den erforderlichen Dokumenten zur Bezirkshauptmannschaft. Die zuständige Sachbearbeiterin konnte zunächst gar nicht glauben, dass ich dieses Foto tatsächlich für meinen Führerschein verwenden möchte. Ich versicherte ihr aber mehrmals, dass ich das ernst meine. Weiters erklärte ich ihr in ausführlicher Art und Weise meine religiösen Ansichten.
Schlussendlich nahm sie dann etwas schmunzelnd meinen Führerscheinantrag inkl. Foto von mir, Foto von Niko Alm (als Musterbeispiel) und Informationen bzgl. der KdFSMÖ und leitete diese Unterlagen an ihren Chef weiter, der mir dann auch noch ein paar weitere Fragen stellte. Anschließend versicherte er mir, dass er sich nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten um meinen Antrag kümmern wird.
Einige Tage später erhielt ich einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft. Ich war sehr neugierig und fragte mich, was da wohl drinsteht? Vielleicht durfte ich schon bald meinen neuen pastafarianischen Scheckkartenführerschein in den Händen halten?
Ganz gespannt und erwartungsvoll öffnete ich den Brief.
Oh!?! Ein Lichtbild-Verbesserungsauftrag!
Mein Kopf war also auf dem Lichtbild nicht vollständig abgebildet, da er durch das Nudelsieb bzw. durch die Nudeln teilweise verdeckt wurde. Ok! Kein Problem! Ich behob diesen Mangel und brachte das aktuelle Foto zur Bezirkshauptmannschaft.
Ich dachte, nun dürfte der Ausstellung meines pastafarianischen Scheckkartenführerscheins eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Ein paar Tage später erhielt ich dann einen weiteren Brief von der Bezirkshauptmannschaft. Rasch öffnete ich den Brief und las den Betreff: Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates – Zurückweisung. Oje! Ein Zurückweisungsbescheid! Etwas enttäuscht schaute ich mir die drei Seiten lange Begründung an.
Den Beamten in der Bezirkshauptmannschaft gefiel meine religiöse Kopfbedeckung offensichtlich nicht. Sie fanden mein Lichtbild bzw. mein wunderschön dekoriertes Nudelsieb außergewöhnlich, auffällig und skurril.
Als tiefgläubiger Pastafari fühlte ich mich ja fast schon verletzt und diskriminiert, da mein Foto als „Juxbild“ bezeichnet wurde. Das konnte ich mir nicht gefallen lassen. Echte Piraten werfen nicht so schnell das Handtuch. Zudem fühlte ich mich ungerecht behandelt. Einige Zeit später startete ich also einen neuen Versuch. Dieses Mal wählte ich ein schlichtes, einfaches Metallsieb für das Führerscheinbild aus. Mein Mann bevorzugte hingegen seine Piratenfisch-Kopfbedeckung und wir begaben uns gemeinsam und siegessicher zur zuständigen Behörde.
Veni, vidi, vici
Arrrgh! „Aller guten Dinge sind drei.“
Nach den zwei anfänglich gescheiterten Versuchen hat es dann also im dritten Anlauf doch noch geklappt. Nun wussten wir es ganz genau. Auch im heiligen Land Tirol sind pastafarianische Kopfbedeckungen auf dem Führerscheinfoto erlaubt.
Ramen, ich frage euch: Wie auffällig und skurril darf ein Lichtbild mit religiöser Kopfbedeckung sein, damit es für den Führerschein zugelassen wird?
Titelbild: (c) Nadja
FYI: Die relevanten »Führerscheinrechtlichen Bestimmungen« beschränken sich meines Wissens nach auf die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) und im Fall des Fotos beschränkt sich das auf die Forderung nach einem »Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45mm und einer Breite zwischen 28 und 35mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss« (§2 Abs. 1 Z1 lit h). Die Passbildkriterien sind für illustrative Zwecke ganz nett, aber ansonsten für Führerscheine irrelevant. Bei einer streng mathematischen Interpretation könnte man argumentieren, dass eine Kopfbedeckung, wenn sie die Erkennbarkeit der Person nicht beeinträchtigt, nicht durch diese Forderung verboten sein kann, wenn eine Brille erlaubt… Weiterlesen »
Hallo, ja, da hast du natürlich vollkommen recht. Damals dachte ich irrtümlicherweise, dass diese Passbildkriterien inhaltlich mit den führerscheinrechtlichen Bestimmungen übereinstimmen.
Den Inhalt der FSG-DV habe ich erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgelesen.
Ich bin jedenfalls schon sehr gespannt, wie es nun in deinem Fall weiter geht.
Bitte halte mich auf dem Laufenden.
Arrrgh! Ich bin ganz zuversichtlich, dass das FSM dafür sorgen wird, dass du schon bald deinen pastafarischen Führerschein in den Händen halten wirst.
Meiner geometrischen Meinung nach ist es völlig unmöglich, auf einem Foto mit einem Breite zu Höhe Verhältnis von 28 – 35 zu 36 – 45 den „Kopf … vollständig abgebildet“ zu zeigen. Für eine vollständige Abbildung eines Kopfes inklusive Hinterkopf und Scheitel braucht es ja wohl mindestens ein Rundum-Panoramafoto, und zwar nicht nur im Kreis um den Kopf herum, sondern auch von oben. Von unten scheidet wegen Vorhandenseins eines Halses völlig aus. Aber auch ohne die Ansicht von unten kann so etwas innerhalb der vorgegebenen Dimension auch mit dem neuesten iPhone unmöglich realisiert werden, jedenfalls nicht in einer Weise, sodass… Weiterlesen »
Ja, stimmt. Interessant!
Aus dieser Perspektive habe ich das noch gar nicht betrachtet.
Die führerscheinrechtlichen Bestimmungen sollten offensichtlich nochmals überarbeitet werden.
Super Sache Nadja! Hartnäckigkeit zahlt sich aus, wenn es um religiöse Rechte geht. Und wir brauchen noch viel mehr Leute mit solchen Fotos, damit es Normalität wird und man endlich versteht, wie sinnvoll es ist diese Ausnahmen extra für Gläubige in die Gesetze zu schreiben. Ich habe leider schon einen Führerschein der noch länger gültig ist, aber beim nächsten mal beantrage ich auch so ein Foto.
Viele Grüße aus Deutschland!
Vielen lieben Dank für deine Nachricht! Nudelige Grüße aus Tirol! Nadja
I find des super !!! Bei uns is vieles schon soooooo lächerlich und die Menschen so abgelenkt , das sie nicht mehr erkennen wer sie selber sind und worum es im Leben eigentlich geht !!! Cool wenn wer versucht sie aufzuwecken !!!! Sogar noch Humorvoll !LG.