Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich
Keine Nudelsieb-Führerscheine in Wien?
Ein neuer Führerschein
Da meine Fahrerlaubnis immer noch immer in Form eines langsam, aber sicher zerfallenden Lappens daherkommt, auf dem das Foto eines Teenagers klebt, das wohl nur noch mit viel Fantasie mit dem dazugehörigen 35-Jährigen übereinstimmt, habe ich vor einigen Monaten beschlossen, mir einen dieser neumodischen Scheckkartenführerscheine zu besorgen. Da ich in der Zwischenzeit auch zum Pastafaritum konvertiert war, sah ich das auch als eine Gelegenheit, meiner Verbundenheit mit meinen Brüdern und Schwestern im Glauben durch ein Nudelsieb auf meinem Führerscheinfoto Ausdruck zu verleihen.
Der Fotograf meines Vertrauens (jedenfalls innerhalb Fußgängerreichweite) musste erst noch ein bisschen überzeugt werden, dass ich es mit dem Sieb ernst meinte, sodass er schließlich sein Siegel auf das Foto setzte. Aber da der Fall von Niko Alms Führerschein hinreichend bekannt sein musste, war ich davon überzeugt, auf keine Schwierigkeiten zu stoßen, als ich zum ersten Mal in meinem Leben das Verkehrsamt der LPD Wien betrat.
»Das geht nicht«
Man kann sich irren: Nachdem ich dem Beamten am Schalter meinen Antrag samt Foto und altem Führerschein vorgelegt hatte, hieß es: »Das geht nicht«. Verdutzt begann ich auf den Alm’schen Führerschein zu verweisen und argumentierte aus dem Bauch heraus, während sich einige weitere Beamte um mich scharten. Ich besann mich. Ich hatte es hier mit einem Amt zu tun. Es wäre vermutlich sinnlos, zu versuchen, die Leute um mich zu überzeugen. Hier zählte nur die Sprache von Anträgen und Bescheiden. Schließlich wurde ich zum Büro des Leiters des Verkehrsamts geschickt, Hofrat Mag. Dr. W. Er erklärte mir, dass die Chancen sehr gering wären, mit meinem neuen Foto einen Führerschein zu bekommen und versuchte mir das mit absurden Argumenten auszureden: Niko Alms Sieb sei »praktisch nur mit der Lupe erkennbar«, während meins riesengroß wäre, da es meinen Haaransatz verdeckt. Ich würde angeblich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich mich damit ausweisen würde, dem Amt wäre das peinlich, oder seit dem Führerschein vom Niko Alm hätte sich »etwas geändert« (wobei er aber keine Gesetzesänderung zitieren konnte). Ich bestand trotzdem darauf, dass mein Antrag bearbeitet werden würde: »Ich hätte das gerne schriftlich«. Und so gingen wir noch einmal gemeinsam das Formular durch, das der Hofrat schließlich akzeptierte. Danach bedankte er sich bei mir, dass ich »so vernünftig gewesen sei«. Da ich das Gefühl hatte, dass ich es mit einem sehr traditionsbewussten und förmlichen Menschen zu tun hatte, schüttelte ich ihm zum Abschied noch die Hand (was er leicht verdutzt zur Kenntnis nahm). Und als ich mich zum Gehen umdrehte, begriff ich blitzartig meine Situation: Über der Bürotür des Hofrats prangte ein fettes Holzkreuz.
Erfundene Gesetze
Der Rest des Verfahrens nahm einen sehr vorhersehbaren Verlauf: Ich erhielt von Hofrat W. ein Schreiben mit der Meinung des Verkehrsamtes (also seiner), dass das Foto nicht angemessen sei. Dies stehe zwar nicht so wirklich in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (die fordert, dass der Kopf »erkennbar und vollständig« abgebildet sein muss), weshalb er sich erlaube, das Gesetz zu »interpretieren« (d.h. seiner Meinung nach, neue, ihm genehme Bestimmungen ad hoc dazuzuerfinden). Außerdem wäre es für das Amt »peinlich«, wenn jemand meinen Führerschein sehen würde. Anscheinend um meinen Glauben herabzusetzen bezeichnete er das Nudelsieb durchgängig als »Passiersieb«, obwohl er keine Expertise hatte, eine derart genaue Klassifizierung vorzunehmen. Ich sollte innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich dazu Stellung nehmen, bevor ein Bescheid ausgefertigt werden würde.
An dieser Stelle schaltete ich einen Anwalt ein. Nachdem der (natürlich negative) Bescheid ausgefertigt war, sah das Prozedere vor, dass ich beim Verkehrsamt (also steuergeldschonenderweise wieder beim Hofrat W.) Beschwerde einlegten sollte. Wunder, oh Wunder, die Beschwerde wurde abgewiesen, womit jetzt endlich der Weg zum Verwaltungsgericht Wien offen war.
Die Verhandlung
Das Verwaltungsgericht Wien hat jetzt eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu der ich persönlich erscheinen muss. Wir vermuten, dass ich dort zu meinem Glauben interviewt werden soll. Die Verhandlung findet am 13. November 2018 ab 9:30 im Verwaltungsgericht Wien (Muthgasse 62) statt und ist öffentlich. Laut Anwalt resultiert das Verfahren in einem Bescheid, der auch für meine Brüder und Schwestern im Glauben Rechtssicherheit bringen könnte. Ich würde mich freuen, wenn ich dort den einen oder anderen Mit-Pastafari im Publikum sehen könnte. Sicher wäre das geeignet, um meinem Ansinnen Nachdruck zu verleihen.
Ich bitte um zahlreiches Erscheinen. Vielen Dank.
UPDATE 2019-02-18: Die Verhandlung ist vorbei und das Urteil ist da.
Arrgh, Bruder! Unfassbare Ungerechtigkeit ist dir widerfahren, und ich weiß ganz sicher, dass dieses Verfahren den Frevel aus der Welt schafffen wird! Ich versuche Menschen-un-mögliches, um dir in der schweren Stunde beizustehen!
Sehr geschätzter Bruder der Gemeinde des FSM! Ich würde liebend gerne bei der Verhandlung dabei sein, bin aber an diesem Tag in Frankreich bei einem Spaghetti-Seminar. Um den VGH von der tatsächlichen Existenz des FSM und damit auch Deines Glaubens zu überzeugen, sende ich Dir zur Unterstützung der Berechtigung Deines Anliegens folgende wissenschaftliche Begründung, die auf der Popper’schen Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie basiert und daher zwar widerlegbar ist, aber bisher nicht widerlegt werden konnte. Durch das Aussieben falscher Theorien kommt man, so Popper, der Wahrheit immer näher, ohne jedoch jemals den Anspruch auf Sicherheit oder auch nur Wahrscheinlichkeit erheben zu können.… Weiterlesen »