~ Stellinus‘ Gemeindebriefe ~ No.15 ~ Betreff: Begräbnisse wahrer Pastafari?

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Absender: Schwester.Ditalini@FSM-Hildesheim.de
Empfänger: FAQ-Stellinus<Arrgh>FAQ-FSM.de

Betreff: Begräbnisse wahrer Pastafari?

Ahoi, Bruder!

Taufen und Hochzeiten sind uns innerhalb unserer Nudelmessen nicht unbekannt. Auch Grabreden kommen manchmal vor, aber zum Ritus der Beerdigung ist uns noch einiges unklar. Bei einer der letzten Nudelmessen in unserer Lieblingspizzeria haben wir intensiv darüber diskutiert.

Zusammenfassen kann man unsere Diskussion wie folgt:
Leider sind wir Pastafari nicht wie die Piraten, Sein auserwähltes Volk, auf hoher See unterwegs. Wenn nun ein Pastafari seinen geistigen Einzug in das Pastafariparadies feiert, bleibt natürlich sein Körper im Diesseits. Als Pirat oder Seemann wurde man in ein Tuch gewickelt und „der See übergeben“.

Was möchte unser Fliegendes Spaghettimonster? Nach welcher Tradition soll unsere Bestattung erfolgen?

Wir bitten um Führung durch Seine Nudeligen Anhängsel oder deine erleuchteten Worte!

RAmen

Eure Schwester Ditalini

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Antwort von FAQ-Stellinus<Arrgh>FAQ-FSM.de

Arrgh liebe Ditalini, liebe Hildesheimer!

Im Evangelium nach Bobby Henderson ist hierzu nichts Genaues gesagt, aber nach dem Sinn der WWEPTs (Was Würde Ein Pirat Tun) wäre eine Seebestattung standesgemäß.

Eine Seebestattung kann heutzutage allerdings nicht mehr als vollständige und unversehrte Leiche erfolgen, sondern nur noch nach Einäscherung.

Nun ist es nicht jedem Pastafari vergönnt, in der Nähe der See zu wohnen, und er hat damit schon größere Probleme und/oder Kosten. Darüber hinaus gibt es in jedem deutschen Bundesland ein Bestattungsgesetz, welches genaue Vorgaben macht, wo und wie man bestattet werden kann.

Damit sollte nun die Suche nach einem pastafarianischen Friedhof beginnen. Aber halt, mal schauen was das Gesetz sagt, sinngemäß:
Friedhöfe dürfen in NRW nur von Gemeinden oder Religionsgemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts) errichtet werden.
Ein pastafarianischer Friedhof ist damit derzeit ausgeschlossen und ein anderskonfessioneller Friedhof wäre nicht angemessen. Eine Bestattung in einem Friedwald ist natürlich, soweit konfessionslos, möglich.

Aber das Bestattungsgesetz in NRW §15 Abs. 6 lässt eine Lücke:

(6) Die Asche darf auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs verstreut oder ohne Behältnis vergraben werden, wenn dies schriftlich bestimmt ist. Soll die Totenasche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs verstreut oder ohne Behältnis vergraben werden, darf die Behörde dies genehmigen und durchführen, wenn diese Art der Beisetzung schriftlich bestimmt und der Behörde nachgewiesen ist, dass der Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich ist; der Genehmigung sind Nebenbestimmungen beizufügen, die die Achtung der Totenwürde gewährleisten.

Hiermit ist die Möglichkeit gegeben, auf einer Wiese außerhalb eines Friedhofes nach der Einäscherung verstreut zu werden. Notwendig ist nur eine gewisse Vorausplanung, um den Beisetzungsort zu finden und dies im Testament zu hinterlegen.

Ist dies pastafarianisch?
Ja, dazu folgender Gedankengang: Auf einer Wiese wächst Gras — Gras hat Ähren und Körner, wie Weizen – Was macht man aus Weizen? – Pasta – Gelobt seien seine Nudeligen Anhängsel!

Zusammengefasst sehen wir also sowohl die heutige Seebestattung nach Einäscherung als auch das Verstreuen der Asche auf einer Wiese als besonders pastafarianisches Begräbnis. Da wir aber nicht dogmatisch sind, ist natürlich auch eine vollkommen normale Beerdigung mit einem Pastafari als Trauerredner möglich.

RAmen

Euer Bruder S.

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Voriger Brief: Sind wir bloß eine „Spaßkirche“?

 

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Gert
Gert
2 Jahre zuvor

Ein FriedWald wäre wohl doch die bessere Wahl. Konfessionlos, natürlich und trotzdem pietätvoll. Einem Nachwerfen von Pasta ins Urnenloch steht auch nichts im Wege.
Friedwälder gibt es in OÖ und in der STMK.

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